Teilnahme- & Datenschutzbedingungen

Hier erfahren Sie, was für die Teilnahme gilt und wie wir Ihre Daten schützen.

Teilnahmebedingungen und Datenschutz - Verlosung: 1 Jahr gratis parken gewinnen!

Teilnahmebedingungen und Datenschutz - Verlosung: 1 Jahr gratis parken gewinnen!

Veranstalter und Verantwortlicher für die Durchführung des Gewinnspiels ist die Contipark Parkgaragengesellschaft mit beschränkter Haftung (nachfolgend „Contipark“).

Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook oder Instagram und wird in keiner Weise von Facebook oder Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum Gewinnspiel sind nicht an Facebook oder Instagram, sondern an Contipark zu richten.

Die Abbildung im Beitrag dient nur als Beispiel.

§ 1 Gewinnspielzeitraum und Durchführung

  1. Das Gewinnspiel beginnt am 16.09.2026 um 00:01 Uhr und endet am 17.10.2026 um 23:59 Uhr.

  2. Teilnahmeberechtigt sind natürliche, voll geschäftsfähige Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland.

  3. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von CONTIPARK sowie von mit CONTIPARK verbundenen Unternehmen und deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen sind Teilnahmen über Gewinnspielclubs, Gewinnspielagenturen oder vergleichbare gewerbliche Dienste.

  4. CONTIPARK behält sich vor, das Gewinnspiel aus wichtigem Grund vorzeitig zu beenden, auszusetzen oder anzupassen, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen, rechtlichen oder sonstigen Gründen, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von CONTIPARK liegen, nicht mehr gewährleistet werden kann.

  5. CONTIPARK ist berechtigt, Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn sie gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, unwahre Angaben machen oder versuchen, das Gewinnspiel technisch oder auf andere unlautere Weise zu manipulieren. Ein bereits zuerkannter Gewinn kann in einem solchen Fall nachträglich aberkannt werden.

§ 2 Teilnahme

  1. Die Teilnahme erfolgt ausschließlich über die Gewinnspielseite www.contipark.de/ehc.

  2. Für eine gültige Teilnahme müssen die im Teilnahmeformular als Pflichtfelder gekennzeichneten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt und das Formular innerhalb des in § 1 genannten Teilnahmezeitraums abgesendet werden.

  3. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos und nicht vom Erwerb einer Ware oder einer kostenpflichtigen Dienstleistung abhängig.

  4. Pro Person ist grundsätzlich nur eine Teilnahme am Gewinnspiel zulässig. Mehrfach übermittelte Teilnahmeformulare führen nicht zu weiteren Gewinnchancen.

  5. Abweichend hiervon kann nach Maßgabe von § 3 durch eine bestehende oder innerhalb des Teilnahmezeitraums neu abgeschlossene Pcard-Kundenbeziehung eine zusätzliche Gewinnchance erworben werden.

§ 3 Doppelte Gewinnchance mit der Pcard

  1. Teilnehmende, die bereits Pcard-Kundin oder Pcard-Kunde bei CONTIPARK sind oder sich innerhalb des Teilnahmezeitraums erfolgreich für eine Pcard Shopping registrieren, erhalten eine zusätzliche Gewinnchance.

  2. Diese Teilnehmenden nehmen damit mit insgesamt zwei Gewinnchancen an der Verlosung teil. Teilnehmende ohne entsprechende Pcard-Kundenbeziehung nehmen mit einer Gewinnchance teil.

  3. Die Pcard Shopping wird ohne laufende Kartengebühr angeboten. Für die Registrierung und Nutzung der Pcard gelten ergänzend die hierfür jeweils gültigen Vertrags- und Nutzungsbedingungen.

  4. Voraussetzung für die zusätzliche Gewinnchance ist, dass CONTIPARK die bestehende Pcard-Kundenbeziehung beziehungsweise die innerhalb des Teilnahmezeitraums erfolgreich abgeschlossene Pcard-Registrierung eindeutig der am Gewinnspiel teilnehmenden Person zuordnen kann.

  5. Die Zuordnung erfolgt anhand des bei der Gewinnspielteilnahme und bei der Pcard hinterlegten

    identischen Vor- und Zunamens sowie der identischen E-Mail-Adresse.

  6. Kann eine eindeutige Zuordnung nicht erfolgen, kann die zusätzliche Gewinnchance nicht berücksichtigt werden. Die reguläre Gewinnchance aus der Teilnahme am Gewinnspiel bleibt hiervon unberührt.

  7. Eine erst nach Ablauf des Teilnahmezeitraums abgeschlossene Pcard-Registrierung kann für die zusätzliche Gewinnchance nicht berücksichtigt werden.

  8. Eine Kündigung der Pcard nach ordnungsgemäßem Erwerb der zusätzlichen Gewinnchance hat keinen Einfluss auf die bereits wirksam erworbene zusätzliche Gewinnchance.

§ 4 Gewinn

  1. Unter allen gültigen Gewinnchancen wird folgender Gewinn verlost: 1 × „1 Jahr gratis parken“ bei CONTIPARK im Wert von 2.000 Euro.

  2. Der Gewinn besteht konkret aus einem Parkguthaben in Höhe von 2.000 Euro, das einem vorhandenen oder neu eingerichteten Pcard-Kundenkonto gutgeschrieben wird.

  3. Das Parkguthaben kann innerhalb Deutschlands in den Parkeinrichtungen der CONTIPARK Unternehmensgruppe eingesetzt werden, in denen die Pcard für den jeweiligen Parkvorgang verwendet werden kann.

  4. Das Parkguthaben ist ab dem Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Pcard-Kundenkonto für die Dauer von

    einem Jahr gültig.

  5. Für die Abwicklung des Gewinns ist ein Pcard-Kundenkonto erforderlich. Ist die Gewinnerin oder der Gewinner zum Zeitpunkt der Gewinnermittlung noch kein Pcard-Kunde, muss für die Gutschrift des Gewinns eine entsprechende Pcard-Registrierung abgeschlossen werden. Für die Registrierung und Nutzung gelten die jeweils gültigen Bedingungen des Pcard-Services.

  6. Der Gewinn wird zur Verfügung gestellt durch: Contipark International Parking GmbH, Rankestraße 13, 10789 Berlin

  7. Eine Barauszahlung, Verzinsung, Übertragung oder ein Umtausch des Gewinns ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 5 Ermittlung und Benachrichtigung des Gewinners

  1. Nach Ablauf des Teilnahmezeitraums wird die Gewinnerin oder der Gewinner nach dem Zufallsprinzip unter allen gültigen Gewinnchancen ermittelt.

  2. Personen, die gemäß § 3 eine zusätzliche Gewinnchance erworben haben, werden bei der Ziehung entsprechend mit zwei Gewinnchancen berücksichtigt.

  3. Die Gewinnerin oder der Gewinner wird über die bei der Teilnahme angegebene E-Mail-Adresse benachrichtigt.

  4. Die Gewinnerin oder der Gewinner muss sich innerhalb von sieben Tagen nach Versand der Gewinnbenachrichtigung auf die in der Nachricht beschriebene Weise zurückmelden und die für die Gewinnabwicklung erforderlichen Angaben bereitstellen.

  5. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung oder kann der Gewinn aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Kontaktdaten nicht zugeordnet beziehungsweise abgewickelt werden, ist CONTIPARK berechtigt, den Gewinnanspruch als verfallen zu behandeln und eine neue Gewinnerin oder einen neuen Gewinner nach dem in Absatz 1 beschriebenen Verfahren zu ermitteln.

§ 6 Datenschutz

  • CONTIPARK verarbeitet die im Rahmen der Gewinnspielteilnahme erhobenen personenbezogenen Daten zum Zweck der Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels, insbesondere zur Prüfung der Teilnahmeberechtigung, zur Ermittlung und Benachrichtigung der Gewinnerin oder des Gewinners sowie zur Abwicklung des Gewinns.

  • Sofern eine zusätzliche Gewinnchance gemäß § 3 beansprucht wird, werden der im Gewinnspielformular angegebene Vor- und Zuname sowie die angegebene E-Mail-Adresse mit den für die Pcard-Kundenbeziehung beziehungsweise Pcard-Registrierung vorliegenden Angaben abgeglichen, um das Vorliegen der Voraussetzungen für die zusätzliche Gewinnchance festzustellen.

  • Die im Rahmen des Gewinnspiels erhobenen Daten werden nicht allein aufgrund der Gewinnspielteilnahme zu Werbezwecken verwendet, sofern hierfür keine gesonderte Rechtsgrundlage oder entsprechende Einwilligung besteht.

  • Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere zu den Rechtsgrundlagen der Verarbeitung, den Empfängern der Daten, den Speicherfristen sowie den Rechten der betroffenen Personen, sind in der Datenschutzerklärung von CONTIPARK unter https://www.contipark.de/datenschutz abrufbar.

§ 7 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder eine Regelungslücke bestehen, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen tritt eine Bestimmung, welche dem Vertragszweck und den gesetzlichen Bestimmungen am nächsten kommt.

§ 8 Gerichtsstand

Bei Streitigkeiten gilt ausschließlich deutsches Recht. Als Gerichtsstand wird Berlin vereinbart.

Stand: September 2026